Regelung für Vollzeitschüler
Schülerinnen und Schüler, die unsere Vollzeitschulen (Technische Gymnasium,
Berufskolleg, Berufsfachschule, VABO und AVdual) besuchen und im naldo-Einzugsgebiet wohnen, können Schülermonatskarten über das Listenverfahren online unter www.schuelermonatskarten-naldo.de (externer Link)
bestellen.
Regelung für Berufsschüler
Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule besuchen, können keine Schülermonatskarten über die Schule bestellen.
Sie können eine Fahrkostenerstattung für die Berufsschultage über die Schule beantragen, wenn die direkte, einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Schule mindestens 20 km beträgt.
Regelung für Selbstfahrer
Schüler, die ein eigenes Fahrzeug benutzen, können – unabhängig von der besuchten Schulart - unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Fahrkostenerstattung erhalten. Zu beachten ist, dass der Antrag auf Benutzung des eigenen Fahrzeuges vor der Benutzung und jedes Schuljahr neu gestellt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen ein monatlicher Eigenanteil zu entrichten ist.
Weitere Informationen, sowie die erforderlichen Anträge, erhalten Sie im Sekretariat der Gewerblichen Schule Tübingen.