Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.gs-tuebingen.de

Hausordnung der GST

1. Grundsätze

Im Leitbild unserer Schule heißt es: „Unser Schulklima ist geprägt durch ein offenes, faires, tolerantes und rücksichtsvolles Miteinander.“ Seit über 100 Jahren steht unsere Schule für allgemeine und berufliche Bildung. Hier wird eigenständiges Denken und Handeln gefördert:

SchülerInnen lernen in Verantwortung hineinzuwachsen. Wir  begegnen einander mit  Wertschätzung,  Respekt und Höflichkeit. Integration und Gemeinschaftsgefühl spielen dabei eine große Rolle. Diese Hausordnung soll dazu beitragen, ein gutes Schulklima zu erhalten.

2. Unterricht

Der Unterricht steht im Mittelpunkt des Schulgeschehens und soll ungestört und effektiv ablaufen. Wir wünschen uns eine gute Zusammenarbeit von SchülerInnen und LehrerInnen:

 Wir verhalten uns in der Schule und auf dem Schulgelände ruhig. Die SchülerInnen warten bei Beginn jeder Unterrichtsstunde im bzw. vor dem Klassenzimmer. Wenn die Lehrerin/der Lehrer zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht eingetroffen ist, informieren die KlassensprecherInnen die Abteilungsleitung oder falls dies nicht möglich ist, das Sekretariat.
Die LehrerInnen sorgen dafür, dass unter Mithilfe der dafür eingeteilten SchülerInnen nach den einzelnen Unterrichtsstunden der Raum gelüftet, aufgeräumt und die Tafel gereinigt wird.
Nach Unterrichtsende wird der  Sonnenschutz aufgezogen und das Licht gelöscht. Am Ende des Unterrichts wird aufgestuhlt (außer mittwochs). In Fachräumen wie z.B. Computerräumen, Werkstätten und Labors sind die gesonderten Regelungen zu beachten. Der Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Geräten ist im Unterricht außer in Absprache mit den unterrichtenden LehrerInnen untersagt.

3. Wohlfühlen und Sauberkeit

Wir wollen uns an der Schule wohlfühlen. Für die Sauberkeit der Schule sind wir alle gemeinsam verantwortlich:

 In den Pausen sollen sich SchülerInnen in den Pausenbereichen aufhalten. Nach Absprache mit ihren LehrerInnen können sie sich auch in den Klassenräumen aufhalten.
Aufenthaltsbereiche, Sitzecken, Cafeteria, Klassenzimmer, Wasch- und Umkleideräume, Toiletten und Schulgelände hinterlassen wir so, wie wir sie vorfinden wollen. Wir entsorgen Abfälle und Wertstoffe getrennt in die Behälter auf den Fluren und in den Klassenzimmern. Etwaige Schäden melden wir bei der Lehrerin / beim Lehrer oder im Sekretariat. Offene Getränke und offene Speisen nehmen wir nur im Bereich von Cafeteria und Aufenthaltsraum ein. Um Verunreinigungen durch z.B. Getränke kümmern sich die VerursacherInnen.

4. Nichtraucherschutz

Wir schützen alle Personen, die nicht rauchen:

Das Rauchen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auf dem Weg zwischen Kindergarten und Turnhalle ist untersagt (Landes-Nichtraucher-Schutzgesetz). Rauchen ist für Volljährige innerhalb des Schulgeländes bei der Wendeschleife möglich. Nicht Volljährigen ist das Rauchen nicht gestattet.
 

5. Sicherheit

Wir wollen, dass niemand in der Schule zu Schaden kommt:
 
Das Betreten der Fluchtbalkone und -treppen ist nur bei Gefahr und bei entsprechenden Alarm-Übungen erlaubt. SchülerInnen leisten den Anweisungen ihrer LehrerInnen Folge. Sie tragen für eventuelles Fehlverhalten im oder außerhalb des Unterrichts die Konsequenzen. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere Waffen, ist verboten.

6. Haftung

Jede Schülerin / jeder Schüler trägt für sein / ihr eigenständiges Handeln und Mitbringen von Wertgegenständen o. Ä. selbst die Verantwortung und Haftung:
 
Bei Prüfungen und ggf. Klassenarbeiten ist das Mitführen von Handys oder anderen elektronischen Geräten nicht zugelassen. Die Schule kann keine sichere Aufbewahrung anbieten.
Schule und Schulträger übernehmen keine Haftung für solche Geräte und andere mitgebrachte Gegenstände und Kleidungsstücke.
 
 Bitte tragen Sie alle zur Einhaltung dieser Hausordnung bei.
 
Lehrer- und Schülerschaft haben gemeinsam diese Hausordnung erarbeitet. Sie wurde nach den Vorschriften des Schulgesetzes von Schulkonferenz und Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und tritt mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Kraft.
Verstöße gegen die Hausordnung können mit schulischen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet werden. Wer Schäden anrichtet, muss zudem entsprechend den gesetzlichen Regelungen für den Schaden aufkommen.
 

 
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK