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Aktuell

Wiederaufnahme des Schulbetriebes


Bringen Sie unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz mit, wenn Sie in die Schule kommen. Das Tragen ist für alle Personen verpflichtend.

Schreiben der Schulleitung an alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern

 
Sehr geehrte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
 
Sie alle verfolgen mit Spannung, Hoffnung und manchmal auch Enttäuschung die Entscheidungen der Landesregierung bzgl. der Schulen im Land. Deswegen wissen Sie inzwischen auch alle, dass die beruflichen Schulen – und so auch wir – am 04.Mai mit Ihren Abschlussklassen wieder beginnen werden. Das werden bei uns an der Schule täglich bis zu 400 Schülerinnen und Schüler sein. Insgesamt werden ca. 700 Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen wieder in Präsenz beschult werden. Dieser Unterricht ist für Sie ein Privileg und freiwillig. Sollten Sie selbst oder Angehörige von Ihnen zu einer Risikogruppe gehören, müssen Sie am Präsenzunterricht nicht teilnehmen. Sie werden dann weiter via Fernunterricht beschult. Auch Lehrkräfte gehören zu Risikogruppen und können deshalb den Präsenzunterricht nicht wahrnehmen. Hier werden wir für Ersatz durch erfahrene andere Lehrkräfte sorgen.
 
Beim Betreten des Schulgeländes und anschließend der Schulgebäude gelten bestimmte Hygienevorschriften. Diese finden Sie auch auf unserer Homepage und Sie werden am ersten Unterrichtstag damit noch einmal intensiv vertraut gemacht.
Im Vorhinein weise ich Sie aber schon einmal daraufhin, dass beim Betreten des Schulgeländes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht ist. Erst am Arbeitsplatz im jeweiligen Klassenraum/Labor/Werkstatt darf er abgenommen werden. Dies dient sowohl Ihrem eigenen Schutz wie auch dem Ihrer Lehrkräfte.
Wir wollen alle gemeinsam möglichst dauerhaft arbeits– und prüfungsfähig bleiben.
Besorgen Sie sich deswegen schon vorher Mund-Nasen-Schutz in ausreichender Menge.
 
Aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen werden wir die Klassen in mindestens zwei Gruppen aufteilen, abhängig von der zur Verfügung stehenden Raumgröße. Dafür werden wir ca. 50 Klassenräume/Labore/Werkstätten und das entsprechende Lehrpersonal benötigen. Dies bringt uns schon fast an unsere Kapazitätsgrenze. Deswegen sieht auch die Verordnung des Kultusministeriums im Moment nur die Beschulung von Abschlussklassen an beruflichen Schulen vor. Wir wissen, wie dringend nötig dies auch für unsere anderen Schülerinnen und Schüler - vor allem die Jüngeren – wäre. Dafür sind uns allerdings im Moment sowohl durch die Verordnung wie auch durch die vorhandenen Kapazitäten klare Grenzen gesetzt.
 
Wir versuchen in dieser außergewöhnlichen Situation unser bestes. Sie wissen aber alle, dass die Voraussetzungen in den Schulen nicht wirklich ideal sind. Ich bitte deswegen weiterhin um Ihr Verständnis und hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, allen SuS eine gute Ausbildung zu geben.
 
Herzliche Grüße
 

Gunnar Huste


Hygienemaßnahmen


 
Abstandsgebot
 
Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
 
Gründliche Händehygiene
 
·         nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen;
·         nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
·         nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.
·          vor und nach dem Essen
·          vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung
·          nach dem Toiletten-Gang
 
durch a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden
 
oder   b) Händedesinfektion
               Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben   
               und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert
               werden.
               Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
 
Husten- und Niesetikette
 
Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
 
Mund-Nasen-Bedeckung
 
Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem
Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen
und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.
 
In Bereichen, in denen das Abstandsgebot nicht immer eingehalten werden kann, ist das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung absolut notwendig.
 
Deswegen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie in der Schule – außer in den Klassenräumen, den Laboren und den Werkstätten – das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Pflicht.
 
 
Allgemeine Hinweise
 
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und
ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.
 
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren,
d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
 
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
 
Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe
möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
 
 
Raumhygiene
 
Auch im Schulbetrieb muss ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten
werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend
weit auseinandergestellt werden müssen.
Die maximale Gruppengröße richtet sich somit nach der Raumgröße.
 
Bei der Durchführung von Unterricht ist das Abstandsgebot jeweils zu beachten. Partner-
und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen. Bei Tätigkeiten, bei denen eine engere
körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
erforderlich.
 
Praktischer Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden.
Ausgenommen davon sind die fachpraktische Abiturprüfung und der Sportunterricht
in der Kursstufe. Hierzu ergehen zu gegebener Zeit gesonderte Hinweise.
 
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft
ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Querlüftung
bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere
Minuten vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen
daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Fenstergriffe möglichst
nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. auch Einmaltaschentuch
oder Einmalhandtücher verwenden.
 
 
Betreten der Schulgebäude
 
Im Eingangsbereich befinden sich mehrere Desinfektionsmittelspender.
Beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes bitte einmal Hände gründlich desinfizieren.
 
Pausen
 
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand eingehalten
wird. Alle LuL haben für die Einhaltung der Abstandsregelung zu sorgen. Ein „Verkehrssystem“ im Schulhaus unterstützt sie dabei.
 
 
Toiletten
 
An den Toiletten wurden „Ampeln“ installiert. Ein rotes Licht zeigt an, dass die Toilette besetzt ist und nicht betreten werden darf. Es ist mit Einhaltung der Abstandsregeln draußen zu warten.
 
 
 
Teilnahme am Präsenzunterricht
 
Die Teilnahme ist freiwillig und ein Privileg.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden
die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt,
wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören.
Für eine ggf. Teilnahme an Prüfungen werden - soweit irgend möglich - individuelle
räumliche Möglichkeiten eröffnet. Hierzu ergehen noch gesonderte Hinweise.
Für schwangere Schülerinnen gelten die Regelungen analog zu den Risikogruppen.
 
Beachten Sie bitte, dass bei wiederholten Verstößen gegen die Hygienebestimmungen das Privileg des Schulbesuches wieder entzogen wird, d.h. Sie dürfen die Schule dann nicht mehr betreten.
 

Gunnar Huste, Schulleiter GS Tübingen
 




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Redakteur / Urheber
Hus / Wal
 
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