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Aktuell

Hinweise für die unterrichtsfreie Zeit von Ministerialdirektor Föll


Hinweise zum Schulbetrieb am kommenden Montag, den 16. März 2020,
und zur unterrichtsfreien Zeit bis einschließlich der Osterferien


Sehr geehrte Damen und Herren,
heute nehme ich auf das gestrige Schreiben der Kultusministerin Bezug, mit dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass mit Wirkung vom 17. März 2020 der Unterricht und jegliche schulische Veranstaltung bis einschließlich der Osterferien, also bis 19. April 2020 ausgesetzt werden.

Prüfungen, die in den Zeitraum der Schließung fallen, werden auf die Zeit nach den Osterferien verschoben (Beginnend ab Montag, den 16. März, finden keine Prüfungen an den Schulen statt!). Dies gilt für die bislang auf 2. April terminierten Deutschprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und an den Berufsoberschulen ebenso wie für einzelne Prüfungen des fachpraktischen Abiturs. Zum neuen Zeitplan für diese verschobenen Prüfungen werden die Schulen in der kommenden Woche weitere Informationen von uns erhalten.

Alle ab 21. April terminierten Abschlussprüfungen finden planmäßig statt. Wir bitten Sie herzlich darum, den kommenden Montag dazu zu nutzen, dass Sie den betroffenen Schülerinnen und Schülern die nötigen Vorbereitungshinweise zu geben. Bitte geben Sie Ihren Schülerinnen und Schülern daher geeignete Aufgaben mit und besprechen Sie, welche Übungsformate zur Vorbereitung besonders hilfreich sind. Das gilt über die bevorstehenden Abschlussprüfungen hinaus auch für anderen Klassenstufen, die Sie am Montag mit Hausaufgaben und Hinweisen zur Weiterarbeit für die kommenden Wochen ausrüsten sollen.

Unter anderem können hierfür auch digitale Hilfsmittel herangezogen werden, um ortsunabhängig kommunizieren, lernen und arbeiten zu können. Bitte prüfen Sie, welche digitalen Möglichkeiten für Ihre Schule geeignet sind. Es ist sinnvoll, wenn Schulen in der aktuellen Situation zusätzliche digitale Angebote nutzen, die nun aufgrund der Schulschließung eine von zuhause aus nutzbare Lernumgebung zur Verfügung stellen (z.B. cloudgestützte Office-Produkte, auch Microsoft Office 365, oder datenschutzfreundliche Messenger-Dienste). Über den jeweiligen Einsatz können die Schulen selbst entscheiden.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten bitte an den Schulen erreichbar, um den Kontakt mit allen am Schulbetrieb Beteiligten sowie mit der Schulaufsicht gewährleisten zu können.

Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich
grundsätzlich weiterhin im Dienst,
der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden.

Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie
·       die Verteilung von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler
·       die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungsvorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten
·       die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
·       die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien
·       die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung an der Schule.

Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs sowie einer ggf. ergänzenden Nachmittagsbetreuung. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Wir bitten zu beachten, dass Lehrkräfte, die über 60 Jahre sind oder relevante Vorerkrankungen haben, sowie schwangere Lehrkräfte nicht eingesetzt werden.

Die Landesregierung hat bewusst entschieden, die Schulschließungen im Land erst mit Wirkung vom Dienstag, den 17. März, zu veranlassen, damit die Schulen am Montag noch Gelegenheit haben, einen möglichst geordneten Übergang in die unterrichts- bzw. betriebsfreie Zeit zu bewerkstelligen. Dass dies für Sie alle eine besondere Herausforderung ist, ist uns bewusst. Umso mehr möchte ich Ihnen für Ihren unermüdlichen und umsichtigen Einsatz in dieser gerade für die Schulen herausfordernden Zeit danken.

Das Kultusministerium wird bis heute Abend auf seiner Homepage unter www.km-bw.de neue FAQ's (häufig gestellte Fragen) mit Antworten im Internet bereitstellen, die Ihnen weitere Hinweise geben werden.

Ich bitte Sie herzlich darum, dass Sie den gestrigen Brief der Ministerin an die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Land ebenso wie dieses Schreiben über Ihre Informationswege an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler verteilen.
Unter der Telefonnummer 07111279-2706 können Sie sich außerdem wie bisher bei dringenden Rückfragen auch direkt an das Kultusministerium wenden.
Mit freundlichen Grüßen

Michael Föll

 
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