Informationen zur Schülerbeförderung
Regelung für Vollzeitschüler
Schülerinnen und Schüler, die unsere Vollzeitschulen (Technisches Gymnasium, Berufskolleg, oder Berufsfachschule) besuchen,
können Schülermonatskarten über das Bestellverfahren beim Sekretariat erhalten.
Regelung für Berufsschüler
Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule besuchen, können Fahrkostenerstattung für die Berufsschultage beantragen, wenn die direkte, einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Schule mindestens 20 km beträgt.
Regelung für Selbstfahrer
Schüler, die ein eigenes Fahrzeug benutzen, können – unabhängig von der besuchten Schulart - unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Fahrkostenerstattung erhalten. Zu beachten ist, dass der Antrag auf Benutzung des eigenen Fahrzeuges vor der Benutzung und jedes Schuljahr neu gestellt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen ein monatlicher Eigenanteil zu entrichten ist.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Bestellscheine und Anträge erhalten Sie im Sekretariat der Gewerblichen Schule Tübingen.